Waldbrandverordnung 2013 Auf Grund der vorherrschenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ist die Bevölkerung zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
Es gibt eine Verordnung der Bezirzkshauptmannschaft welche:
das Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer, jegliches Feuer Entzünden und das untehalten von Feuer im Wald  (sowie im Gefährdungsbereich des Waldes - Waldrandnähe)  verbietet!
Es ist weiters verboten  brennende oder glimmende Gegenstände sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Walbereich wegzuwerfen!

Bei Ausnahmen (Borkenkäferbekämpfung, Brauchtumsfeuer) ist rechtzeitig vor Durchführung das Gemeindeamt und die Feuerwehr zu verständigen.

Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Strafe bis zu € 7.270.- bestraft.
Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis 31.10. 2013

Die gesamte Verordnung zum Nachlesen finden Sie auch
auf den Homepages der Gemeinden Kirchberg und Rabenstein:
www.kirchberg-pielach.at                www.rabenstein.gv.at

Informationen und Tipps  sowie eine tagesaktuelle Waldbrandgefahrkarte finden Sie unter:
www.noe.gv.at in der Rubrik "Waldbrandgefahr"

Verordnung_wegen_Waldbrandgefahr.pdf