Die Kinder der Volksschule Tradigist besuchten uns heute im Feuerwehrhaus um gemeinsam wichtige Bereiche rund um das Thema Notfall und Feuerwehr zu besprechen. 

In Form von verschiedenen Stationen konnten sich die Schüler und Schülerinnen ein Bild

EBI Franz Wieland und EBI Christian Schmid wurden im Zuge der Gemeindeversammlung für ihre langjährigen Verdienste mit dem Ehrenzeichen der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach in Silber geehrt.
Franz Wieland
1964 Eintritt in

Im Zuge der 92. Mitgliederversammlung fanden die Neuwahlen unter dem Vorsitz von Bgm. Ing. Kurt Wittmann statt.


Als Kommandant der FF Tradigist stellte sich OBI Andreas Veitinger zur Wahl und wurde in seiner Funktion bestätigt.



Als sein

Auf ein ereignisreiches Jahr 2015 konnte bei der 92. Mitgliederversammlung der FF Tradigist zurückgeblickt werden. Zahlreiche Fotos erinnern an Einsätze, Übungen, Ausflüge, Veranstaltungen und vieles mehr. 
Kommandant Andreas Veitinger konnte zahlreiche

Insgesamt 380 m Schlauchleitung (16 B Schläuche, 4 C Schläuche), 4 Strahlrohre, 1 Hydroschild und 9 Feuerwehrmänner kamen beim Rabensteiner Advent zu einem für die Feuerwehr unkonventionellen Einsatz.
Betrieben durch die Pumpe des Tanklöschfahrzeugs

Zum ihrem alljährlichen Tag der Kameradschaft lud die FF Tradigist ihre Mitglieder und deren Familien heuer auf den Geisbühel ein.  Einige Wanderbegeisterte trotzten dem morgendlichen Regen und gingen die Strecke vom Feuerwehrhaus in Tradigist,

Die Feuerwehr Tradigist ist absofort mit neuer Regenbekleidung ausgestattet.
Da die Häufigkeit von Unwettern und Hochwasser immer steigt, hat sich die Feuerwehr Tradigist entschieden, eine entsprechende Regenbekleidung anzuschaffen. Es wurden 25 Stk.

am "International Workshop on Forecasting Rainfall and Lightning Induced Hazards at European Scale", welcher


Bezirk St. Pölten Land: Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende
VERORDNUNG

§ 1